Fiskalspeicher - Was bedeutet das für meine Waage

Wieder einmal müssen sich Einzelhändler auf eine neue Entwicklung einstellen. Als ein weiteres Instrument gegen Steuerhinterziehung möchte die Bundesregierung die sogenannten Fiskalspeicher in Kassensysteme, Kassen, Registrierkassen und Netzwerkkassen einführen.

Hierfür hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Registrierkassen“ für die Änderung der Abgabenordnung, des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung und des Finanzverwaltungsgesetzes Vorschläge erarbeitet. Ziel ist es, technische Veränderungen oder die Manipulation von Kassensystemen zu  verhindern. Die Grundlage ist eine Sicherung der Buchungen in elektronischen Waagen mit Registrierkassenfunktion mittels einem Fiskalspeicher, damit Manipulationen erkennbar werden.

Das heißt, wenn Sie direkt auf einem Markt oder in einem kleinen Laden Ihre Waage als Kasse nutzen, müssen Sie ab dem 1. Januar 2017 eine Funktion für das Finanzamt haben, die Daten Ihrer Verkäufe auszulesen aus der Waage/Kasse. Diese Funktion kann bei vielen Waagen nachgerüstet werden und nennt sich Fiskalspeicher.

Bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflicht können Bußgelder fällig werden.

Die Mitarbeiter der Firma T.E.L.L. Steuerungssysteme GmbH & Co. KG beraten Sie gerne zu disem Thema.

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